Politisches System des Iran

Wappen der Islamischen Republik Iran

Die Islamische Republik Iran besteht seit dem 1. April 1979. Das politische System des Iran enthält demokratische und theokratische Elemente. Grundlage des Staates ist die iranische Verfassung.[1] Höchstes Staatsamt ist der Führer (Rahbar). An der Spitze der Regierung steht der Präsident. Da nach dem Regierungssystem des Welāyat-e Faqih die politische Macht bzw. die Regierung nicht vom Volk, sondern in der Erwartung auf den in der Verborgenheit weilenden Imam Mahdi, dem zwölften Imam, von Allah ausgeht, wird der Iran häufig als Gottesstaat bezeichnet.

  1. Anmerkung: Als Verfassung wird das zentrale Rechtsdokument oder der zentrale Rechtsbestand eines Staates bezeichnet. Die auf diese Weise konstituierten Staatsgewalten sind an die Verfassung als oberste Norm gebunden. Die Bedeutung als oberste Norm trifft im Iran so nicht zu. Artikel 4 lautet:

    „Alle zivilen, strafrechtlichen, finanziellen, ökonomischen, administrativen, kulturellen, militärischen und politischen sowie alle übrigen Gesetze und Vorschriften müssen in Einklang mit den islamischen Maßstäben stehen. Dieser Artikel bestimmt den Inhalt und den Umfang aller Grundsätze der Verfassung und anderer Gesetze und Vorschriften; hierüber wachen die Rechtsgelehrten des Wächterrates.“

    Im Iran werden die „islamischen Maßstäbe“ als oberste Rechtsnorm betrachtet. Gesetze und Vorschriften werden durch den Wächterrat daher nicht auf ihre Verfassungsmäßigkeit, sondern auf ihren „Einklang mit den islamischen Maßstäben“ hin überprüft. Welche Maßstäbe das im Einzelnen sind, wird nicht weiter ausgeführt.

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